Informationen zum Land
Allgemeine Daten
Fläche: 71740 km² (etwa die Größe von Bayern)
Einwohner: 5,8 Mio.
Hauptstadt: Freetown mit ca 1 Mio Einwohner
Amtssprache: Englisch
Todesstrafe: Seit September 2011 de facto abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: ratifiziert
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet
Kinderrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention bezügl Kindersoldaten: ratifiziert
Weitere allgemeine Daten zum Land
Zur Geschichte des Landes und des Bürgerkrieges
Vom 16. Jahrhundert an errichteten Europäer, vor allem Briten, Handelsstationen entlang der Küste.
Bis 1890 erfolgte die allmähliche Ausdehnung des britischen Herrschaftsbereiches,
1896 wurde das Gebiet britisches Protektorat. 1961 erlangte Sierra Leone die Unabhängikeit
auf dem Verhandlungswege. Die folgenden 30 Jahre bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges
1991 waren gekennzeichnet von politischen Wirren, Militärumstürzen,
Korruption und Wahlbetrug. Die Wirtschaftslage der einstigen Musterkolonie
verschlechterte sich trotz der reichen Bodenschätze schnell.
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Mehr zur Geschichte des Landes und kurze Chronik
des Bürgerkrieges sowie der wichtigsten Ereignisse bis heute
Zur aktuellen Menschenrechtslage
Die im Friedensabkommen von 1999 von den Rebellen ausgehandelte Generalamnestie
verhinderte zunächst, dass die Verantwortlichen für schlimmste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen wurden. Der erste Schritt zur Beendigung der Straflosigkeit erfolgte
im August 2000, als der UN-Sicherheitsrat auf Vorschlag der sierra-leonischen Regierung die Einrichtung eines
Sondergerichtshofes zur Strafverfolgung der Hauptverantwortlichen beschloss.
2002 nahm das Gericht seine Arbeit in Freetown auf. Im März 2003 fasste der Sondergerichtshof dreizehn Anklagebeschlüsse gegen frühere Rebellenführer und
gegen die Anführer der regierungstreuen Milizen. Anklage wurde u.a. erhoben wegen Mord, Vergewaltigung,Ausrottung, Terrorakten, Versklavung, Plünderung und
Verbrennen, sexueller Versklavung und Rekrutierung von Kindersoldaten. Anfang Juni 2003 erhob der Gerichtshof
auch Anklage gegen Präsident Charles Taylor von Liberia. Im März 2004 entschied der Sondergerichtshof,
dass die im Friedensabkommen von Lomé 1999 vereinbarte Generalamnestie nicht für schwerste Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und gelte und daher der strafrechtlichen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen nicht im Wege stehe.
Von den ursprünglich 13 Angeklagten wurden inzwischen acht verurteilt,
darunter drei Rebellenführer der RUF (ihr Anführer Foday Sankoh
verstarb im Juli 2003 in der Haft), sowie drei Mitglieder der Militärjunta AFRC (ihr Anführer, der Juntachef Johnny Paul
Koroma ist flüchtig), und zwei Anführer der regierungstreuen CDF Milizen. (Ihr ebenfalls angeklagter Befehlshaber, der
nach dem Friedensschluss zunächst zum Verteidigungsminister, später zum Innenminister ernannte Sam Hinga
Norman, verstarb 2007 in der Haft.)
Am 20. Juni 2007 fällte das Sondegericht die Urteile gegen die drei AFRC
Mitglieder. Sie wurden in 14 Anklagepunkten für schuldig befunden und zu
Gefängnisstrafen zwischen 45 und 50 Jahren verurteilt. Am 29. Mai 2008 ergingen die endgültigen
Urteile gegen die beiden verbliebenen Angeklagten der CDF. In acht Anklagepunkten für schuldig befunden wurden
sie zu 15 bzw. 20 Jahren verurteilt. Am 25. Februar 2009 erfolgte schließlich die Verurteilung der drei Angeklagten der RUF,
sie wurden in 14 bzw.16 Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 25, 40 und 52 Jahren Haft verurteilt.
Ende März März 2006 erfolgte die Auslieferung von Charles Taylor an den Sondergerichtshof. Aus Sicherheitsgründen
wurde die Verhandlung von Freetown in das Gebäude des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag verlegt.
Die Verhandlungen wurden am 7.Januar 2008 aufgenommen. Er muss sich in elf Anklagepunkten für Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantworten, u.a. für widerrechtliche Tötungen, Vergewaltigungen und für den
Einsatz von Kindersoldaten. Das Urteil wird am 26. April 2012 verkündet: Charles Taylor wird
als erstes Ex-Staatsoberhaupt seit den Nürnberger Prozessen von einem internationalen Tribunal
wegen Kriegsverbrechen für schuldig befunden. Das Strafmaß muss das Gericht noch festlegen. Taylor droht lebenslange Haft.
Informationen über den Prozessverlauf finden sich unter
The Trial of Charles Taylor.
Die Generalamnestie von Lomé verhindert jedoch weiterhin die strafrechtliche Verfolgung der im Bürgerkrieg begangenen
Menschenrechtsverbrechen vor den nationalen Gerichten. Zudem fehlen rechtsstaatliche Strukturen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte.
Die dringend notwendige Reform des Justizsystems kommt nur langsam vorwärts. Mit dem Bau von
Gerichtsgebäuden und Gefängnissen gab es Verbesserungen der Infrastruktur,
Gerichtsverfahren sind jedoch weiterhin durch Verzögerungen und Vertagungen gekennzeichnet.
Eine schwere Belastung für den Friedensprozess war der
durch Diamantenschmuggel finanzierte illegale Rüstungstransfer. Trotz eines Waffenembargos
des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1998 erreichten weiterhin Waffen und andere militärische Hilfe
die Rebellen. Die Rüstungstransfers erfolgten über die Nachbarstaaten, in erster Linie über
Liberia und Burkina Faso. Finanziert wurde der Nachschub an Waffen und Munition durch den
illegalen Abbau und Verkauf von Diamanten aus Minen in den von RUF-Rebellen kontrollierten
Gebieten.
Um die Finanzierung von Rüstungstransfers durch Gewinne aus illegalem Diamantenhandel zu unterbinden,
beschlossen im November 2002 Vertreter von Diamantenindustrie, Nichtregierungsorganisationen und Regierungen
ein internationales Zertifizierungssystem 'Kimberley Process', das eindeutige Herkunftszeugnisse verlangt.
Doch das System weist noch immer gravierende Mängel auf: Es fehlen sowohl unabhängige externe Kontrollen als auch Strafinstrumente,
mit denen Regierungen und Konzerne bei Verstößen juristisch verfolgt werden können. Die Regierung Sierra Leones hat
Anstrengungen zur besseren Kontrolle des Diamantenabbaus unternommen, doch nach Schätzungen werden auch heute noch
etwa 50 Prozent aller in Sierra Leone geschürften Rohdiamanten illegal gehandelt.
Die im Friedensabkommen von Lomé vereinbarte Kommission für Wahrheit
und Versöhnung (Truth and Reconciliation Commission, TRC) legte am 5. Oktober 2004
den Abschlussbericht vor. Er enthält Einzelheiten über die Hintergründe des Konflikts und über die während des Bürgerkrieges
begangenen Menschenrechtsverbrechen. Über 8000 Statements wurden gesammelt und dokumentiert. Darüber
hinaus gibt der Bericht Empfehlungen, wie das Land mit seiner Vergangenheit umgehen soll und welche
Maßnahmen zur Verbesserung der Lage getroffen werden müssen.
Der Sondergerichtshof verhängte die Todesstrafe ausdrücklich nicht. Doch nach nationalem
Recht können Mord, schwerer Raubüberfall und Landesverrat mit dem Tod bestraft werden.
Die letzte Hinrichtung fand im Oktober 1998 statt. Die Kommission für Wahrheit und
Versöhnung empfahl in ihrem Bericht ein sofortiges Moratorium für alle Vollstreckungen
und die völlige Abschaffung der Todesstrafe. Aus Anlass des 50. Jahrestages der
Unabhängigkeit begnadigte die Regierung Ende April 2011 fünf zum Tode Verurteilte
und verwandelte mit Ausnahme eines Falles alle anderen anhängigen Todesurteile in lebenslange Haftstrafen.
Im September erließ sie ein generelles Moratorium für die Vollstreckung. Ende
2011 saßen in Sierra Leones Gefängnissen drei wegen Mordes zum Tode verurteilte Personen ein.
Einen umfassenden Überblick über die Menschenrechtslage bietet der Beitrag von
AMNESTY INTERNATIONAL zu dem UN Periodic Review im Mai 2011
Menschenrechtsverletzungen an Frauen
Müttersterblichkeit
In Sierra Leone ist das Risiko, an Komplikationen während der Schwangerschaft
oder Geburt zu sterben weitaus höher als in fast allen anderen Ländern der Welt.
Viele sterben an Komplikationen, die leicht behandelt werden könnten. Tausende von
Frauen verbluten nach der Geburt, die meisten sterben zu Hause, einige sterben auf dem
Weg zum Krankenhaus, im Taxi, auf dem Motorrad oder zu Fuß.
Weiter ... Lesen Sie die vollständigen Amnesty Berichte
Out of Reach: The Cost of Maternal Health in Sierra Leone (2009) und
At a Crossroads: Sierra Leone's Free Health Care Policy (2011)
Opfer sexueller Gewalt
Schätzungsweise 250 000 Frauen wurden im Bürgerkrieg Opfer sexueller Gewalt. AMNESTY INTERNATIONAL hat
von grauenhaften sexuellen Gewalttaten erfahren, denen Frauen und Mädchen
ausgesetzt waren. Weiter...
Genitalverstümmelung
Einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte stellt auch die weit verbreitete weibliche
Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) dar. Seit Beendigung des Konfliktes
erlebt diese Tradition, die während des Bürgerkrieges einen geringeren Stellenwert einnahm, einen Aufschwung.
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Kindersoldaten
In den Truppen der Rebellen, aber auch in der Armee und bei den regierungstreuen Milizen
der CDF haben nach Ermittlungen des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen im Verlauf
des Bürgerkrieges 6.845 Kinder unter 18 Jahren als Soldaten gekämpft; darunter befanden
sich mindestens 275 Mädchen. Eine ähnlich hohe Zahl von Kindern wurden
zur Arbeit als Lastenträger und Diener gezwungen. Die Kriegsparteien schreckten nicht einmal davor zurück, Fünfjährige zu
rekrutieren und für ihre Ziele zu missbrauchen. Die meisten der auf Rebellenseite kämpfenden
Kinder waren aus ihren Elternhäusern entführt und zum Kampf gezwungen worden. Sie waren Opfer,
haben aber auch selbst schlimmste Menschenrechtsverbrechen begangen, bisweilen sogar an
Angehörigen ihrer eigenen Familien und Gemeinden. Viele wurden unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss zum Töten und Verstümmeln gezwungen.
Während des Bürgerkrieges und nach seiner Beendigung reisten mehrfach Delegationen von
AMNESTY INTERNATIONAL nach Sierra Leone. Sie besuchten Anfang 2000 auch verschiedene Auffanglager
für demobilisierte Kindersoldaten. Die Delegierten befragten zahlreiche Kindersoldaten und
veröffentlichten zwei Berichte: Sierra Leone: Childhood - a casualty of conflict
und Child soldiers: Criminals or victims?
Die Bilder der Ausstellung
Kinder zeichnen Gewalt - Gewalt zeichnet Kinder entstanden bei einem der Besuche in einem Auffanglager für demobilisierte
Kindersoldaten, das die CARITAS in Lungi in der Nähe von Freetown eingerichtet hatte.
Jede Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren gilt gemäß der UN Kinderrechtskonvention
von 1989 als Verbrechen gegen internationales Recht. Entsprechend dem im
Februar 2002 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll ist inzwischen auch die Ausbeutung von
Kindern und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren im Kriegsdienst untersagt. Die Regierung
von Sierra Leone hat dieses Zusatzprotokoll im Mai 2002 ratifiziert und bisher auch
eingehalten. Aber in Ländern wie Simbabwe, Burundi oder in der Demokratischen Republik Kongo
werden weiter Kindersoldaten rekrutiert. Die Koalition gegen den Einsatz von Kindersoldaten
dokumentiert in ihrem Report vom Mai 2008 den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten
in 18 Staaten. 26 Regierungsarmeen haben Minderjährige in ihren Reihen, darunter auch die Bundeswehr.
Nach Schätzungen des Kinderhilfswerkes der UNO soll es weltweit mindestens 250 000 Kindersoldaten geben.
Die dringendsten Forderungen von AMNESTY INTERNATIONAL
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Aufhebung der Amnestie von Lomé, um auch diejenigen Täter strafrechtlich zu verfolgen, die nicht vor das Sondergerichtshof
gestellt wurden. Die Regierung von Sierra Leone muss Gesetze erlassen, die die Völkerrechtsnormen
in nationales Recht umsetzen.
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Internationale Unterstützung für die Stärkung des sierraleonischen
Justizsystems
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Einrichtung eines umfassenden, effektiven und transparenten
Wiedergutmachungsprogrammes für die Opfer sexueller Gewalt
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Weitere Anstrengungen zur Durchsetzung von Mindeststandards bei der medizinischen
Grundversorgung für alle, insbesondere der kostenfreien Gesundheitsversorgung für Frauen während
und nach der Schwangerschaft
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Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbot von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, Female Genital Mutilation),
effektive Aufklärung im gesamten Land und Ratifizierung des Protokolls zu Frauenrechten in Afrika
(Maputo Protocol)
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Durchsetzung der im Juni 2007 erlassenen Gesetze zu Kinderrechten.
Die Regierung muss dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen gegen Kinderarbeit und gegen Menschenhandel eingehalten
werden und dass die Verheiratung minderjähriger Mädchen unterbunden wird.
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Weitere Verbesserungen der Kontrollen des internationalen Diamantenhandels
und eindeutige Herkunftszertifizierung, um die Finanzierung von Rüstungstransfers durch Gewinne aus
illegalem Diamantenhandel zu unterbinden sowie Schaffung von Strafinstrumenten, damit Regierungen und Konzerne
bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden können
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Weltweite Verschärfung und Vereinheitlichung der Kontrollen
für private Rüstungshändler und Vermittler von Waffengeschäften
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Vollständige Abschaffung der Todesstrafe; denn sie ist grausam, unmenschlich und
entwürdigend.
Links
Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Sierra Leone von
AMNESTY INTERNATIONAL und von externen Informationsquellen
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